Reduzierte Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen und steigende Kosten für Smart Meter.

Der Bundestag hat bedeutende Energiereformen beschlossen, die ab 2025 in Kraft treten sollen. Diese Reformen betreffen die Einspeisevergütung, die Steuerung und die Direktvermarktung von Photovoltaikanlagen sowie die Kosten für Smart Meter. Zukünftig wird es keine Einspeisevergütung mehr für neue Solaranlagen geben, wenn der Börsenstrompreis negativ ist. Zudem werden Smart Meter, sowohl bei Pflichtinstallationen als auch bei freiwilligen Ausstattungen, teurer. Die Steuerungspflicht wird künftig bereits für kleinere Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von sieben Kilowatt gelten.Die SPD und die Grünen haben sich im Bundestag mit der Union auf diese wichtigen Reformen geeinigt, die darauf abzielen, das Stromnetz zu stabilisieren und Solarspitzen zu vermeiden. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem die Pflicht zur Fernsteuerung kleinerer Photovoltaikanlagen, der Stopp der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen, höhere Kosten für den Einbau und Betrieb intelligenter Stromzähler sowie Vereinfachungen bei der Direktvermarktung von PV-Strom. Das Gesetzespaket muss noch die Zustimmung des Bundesrates erhalten, bevor es 2025 in Kraft treten kann.
Steuerung kleiner Solaranlagen
In Zukunft sollen auch kleinere Solaranlagen mit einer Leistung ab sieben Kilowattpeak in Deutschland steuerbar sein. Dies soll verhindern, dass während Spitzenzeiten zu viel Strom aus privaten PV-Anlagen ins Netz eingespeist wird und dadurch das öffentliche Stromnetz überlastet. Bei drohender Überlastung sollen Netzbetreiber die Einspeisung drosseln können.
Ausgenommen von dieser Steuerungspflicht sind PV-Anlagen, die keinen Strom ins Netz einspeisen, sowie private Balkonkraftwerke, also Steckersolargeräte. Zudem wird die Einspeiseleistung neuer PV-Anlagen auf 60 Prozent begrenzt, solange die Haushalte der Betreiber nicht mit einem intelligenten Stromzähler (Smart Meter) ausgestattet sind.
Das Reformpaket regelt auch, bei welchen Haushalten in den kommenden Jahren vorrangig Smart Meter installiert werden sollen. Zu den priorisierten Haushalten gehören solche mit einem hohen Stromverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden jährlich sowie Betreiber von PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von über sieben Kilowatt.
Höhere Kosten für Smart Meter
Das Smart-Meter-Rollout soll in den nächsten Jahren schrittweise in ganz Deutschland umgesetzt werden. Ein Kompromiss zwischen Grünen, SPD und Union sieht vor, dass Privathaushalte mehr für die Installation und den Betrieb von Smart Metern bezahlen müssen, als ursprünglich vorgesehen. Das gilt sowohl für Haushalte, die sich ab 2025 freiwillig für einen Smart Meter entscheiden, als auch für diejenigen, bei denen die Installation verpflichtend ist: Haushalte mit einem Verbrauch zwischen 6000 und 10.000 Kilowattstunden jährlich sollen eine jährliche Gebühr von 40 Euro statt 20 Euro für den Messstellenbetrieb zahlen.
Die freiwillige Installation eines Smart Meters wird ebenfalls teurer. Die Obergrenze für die einmalige Gebühr für eine vorzeitige Ausstattung auf Kundenwunsch wird von 30 auf 100 Euro angehoben. Zusätzlich wird die laufende Gebühr für freiwillig installierte Smart Meter von 20 auf 30 Euro jährlich steigen. Grund für diese Erhöhungen sind die gestiegenen Einbau- und Betriebskosten für das Smart-Meter-Rollout.
Falls steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Solaranlagen, Wallboxen oder Wärmepumpen im Haushalt vorhanden sind oder die PV-Anlage mehr als 7 Kilowatt installiert hat, ist neben dem Smart Meter eine Steuereinrichtung am Netzanschluss erforderlich. In diesem Fall darf der Messstellenbetreiber zusätzlich zum Messentgelt eine Gebühr von bis zu 50 Euro jährlich für die Installation und den Betrieb der Steuereinrichtung verlangen.
Änderung der Einspeisevergütung
Wenn an sonnigen Tagen zu viel Strom aus erneuerbaren Energien ins Netz eingespeist wird und dadurch negative Spotmarktpreise im Großhandel entstehen, sollen Betreiber neu installierter PV-Anlagen keine staatliche Einspeisevergütung mehr erhalten. Stattdessen sollen sie den erzeugten Solarstrom speichern und selbst verbrauchen. Die nicht vergüteten Perioden können an das Ende der 20-jährigen Vergütungsperiode, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz vorsieht, angehängt werden.
Diese Maßnahme soll mögliche Netzüberlastungen verhindern und den Bundeshaushalt entlasten, der die EEG-Förderung finanziert. Abgesehen von dieser Änderung erhalten Betreiber von Solaranlagen weiterhin garantierte Vergütungssätze für eingespeisten Strom. Für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowattpeak, die ab dem 1. Februar 2025 in Betrieb gehen, beträgt die EEG-Vergütung für Teileinspeisungen 7,95 Cent pro Kilowattstunde.
Direktvermarktung von PV-Strom
Eine Alternative zur garantierten Einspeisevergütung besteht darin, dass Betreiber von PV-Anlagen ihren überschüssigen Strom über Direktvermarkter auf dem Großhandelsmarkt verkaufen. Die beschlossene Reform soll den Verkauf von Solarstrom auch für Betreiber kleinerer PV-Anlagen (unter 100 Kilowatt) erleichtern.
Auch Betreiber von älteren PV-Anlagen mit Wechselrichtern, die keine Steuerungseinrichtungen haben, sollen an der Direktvermarktung teilnehmen können. Eine ursprünglich geplante Pflicht zur Direktvermarktung für mittelgroße Solaranlagen ab 25 Kilowatt Leistung wurde mit dem Kompromiss vorerst aufgehoben.
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